Historische Fassung vom 14.12.2011. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
20.2.3 Zinsen aus Hypotheken 6167 Zinsen aus Hypotheken sind Zinsen aus Forderungen, die durch ein Pfandrecht an einer Liegenschaft sichergestellt sind (§ 448 ABGB). Bei den so genannten Tilgungshypotheken handelt es sich um Hypotheken mit Rückzahlung in Annuitätenform; dabei unterliegt nur der Zinsenanteil, nicht hingegen der Tilgungsanteil, der Steuerpflicht.
