Finanzierungskosten 1531 Siehe Rz 1421 ff. Firmenwert 1532 Zur Abschreibbarkeit siehe Rz 3187 ff. Fitness-Studio 1533 Siehe Rz 4719, Stichwort "Fitness-Studio". Flugzeug 1534 Siehe Rz 4783 ff. Forschungsaufwendungen 1535 Siehe Rz 1298 ff. Forschungszuwendungen 1536 Siehe Rz 1330 ff. Fotoapparat, Filmkamera 1537 Siehe Rz 4720, Stichwort "Fotoapparat, Filmkamera". Freimachungskosten 1538 Abfindungs- bzw. Ablösezahlungen zur Freimachung eines Gebäudes von bestehenden Bestandsrechten sind auf das Gebäude zu aktivieren (VwGH 5.7.1955, 3943/53). Freiwilliger Sozialaufwand 1539 Dieser ist idR als Betriebsausgabe abzugsfähig (zB Gewährung von Betriebsausflügen, Veranstaltung von Weihnachtsfeiern usw.). Beim Arbeitnehmer sind diese Leistungen prinzipiell steuerpflichtiger Arbeitslohn (vgl. VwGH 29.5.1985, 83/13/0201, sowie LStR 2002, Rz 667). Zur Steuerfreiheit derartiger Leistungen siehe LStR 2002, Rz 75 bis 104. Freiwillig geleistete Aufwendungen 1540 Auch ohne rechtliche Verpflichtung geleistete Aufwendungen sind Betriebsausgaben, wenn sie ausschließlich oder überwiegend durch den Betrieb veranlasst sind, wie zB in Kulanz- oder Versicherungsfällen (VwGH 11.5.1979, 0237/77; vgl. auch Rz 4839). Aus familiären Gründen geleistete freiwillige Aufwendungen sind jedoch gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähig (VwGH 18.3.1966, 2126/65). Führerschein 1541 Siehe Rz 4721, Stichwort "Führerschein".
