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Folterwaren (AH-4501)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.01.2008 · Quelle: Findok

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7. Strafbestimmungen Für Vergehen in Zusammenhang mit Militärgütern sind die Strafbestimmungen des § 37 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 bis 6 AußHG 2005 anwendbar. Siehe dazu die AH-1130 Strafbestimmungen, insbesondes die Ausführungen zu Abschnitt 1.1. Z 1 und zu Abschnitt 2.1. 8. Anhänge 8.1. Änderungsübersicht Stand Änderungen 26. März 2007 Neugliederung der Arbeitsrichtlinie, Anpassung an e-Zoll, Einführung der Beschlagnahme- und Verwertungsvorschriften