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Folterwaren (AH-4501)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.01.2008 · Quelle: Findok

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Einleitung Die Arbeitsrichtlinie Folterwaren (AH-4501) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen betreffend "Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten" (kurz "Folterwaren") dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 31. Jänner 2008.