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Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.07.2023 · Quelle: Findok

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4.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Ausfuhr (1) Bewilligung zum Anschreibeverfahren können nur für Abfälle der grünen Liste, die zur Verwertung bewilligungsfrei (siehe Abschnitt 8.2.2.) ausgeführt werden, erteilt werden. (2) Für andere Abfälle können Bewilligung zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen nicht erteilt werden.