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Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.07.2023 · Quelle: Findok

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5. Durchfuhr durch die Union 5.1. Anwendungszeitpunkt Im Sinne der EG-VerbringungsV bzw. des AWG 2002 ist unter Durchfuhr eine Verbringung von Abfällen, die durch einen oder mehrere Staaten mit Ausnahme des Versand- oder Empfängerstaats erfolgt oder erfolgen soll.