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Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.07.2023 · Quelle: Findok

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3.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr (1) Bewilligung zum Anschreibeverfahren können nur für Abfälle der grünen Liste, die zur Verwertung in die Union bewilligungsfrei (Abschnitt 8.2.1.) eingeführt werden, erteilt werden. (2) Für andere Abfälle können Bewilligungen zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen nicht erteilt werden.