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Arbeitsrichtlinie "Syrien" (UP-3440)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.05.2012 · Quelle: Findok

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2. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1) die Ware muss vom Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Syrien erfasst sein (Abschnitt 3.); 2) die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses Abkommens sein (Abschnitt 4.); 3) die Ware muss von Syrien direkt in die EG/nach Österreich befördert worden sein (Abschnitt 5.); 4) die Erfüllung der unter Z 2) genannten Voraussetzung muss durch die Vorlage eines ordnungsgemäßen Präferenznachweises belegt werden (Abschnitt 7.).