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Arbeitsrichtlinie "Syrien" (UP-3440)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.05.2012 · Quelle: Findok

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4.2.8. Auslegung der Ursprungsregeln 4.2.8.1. Arbeitsvorgänge in Drittländern Abgesehen von der Einbeziehung Ceutas und Melillas gelten alle anderen Länder als die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und Syrien als Drittländer.