← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie "Syrien" (UP-3440)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.05.2012 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

3.4. Landwirtschaftliche Erzeugnisse Das Abkommen gilt auch für einige ausgewählte Produkte des Agrarbereichs und der Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Hier werden teilweise Preisausgleichsmaßnahmen erhoben.