BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.05.2012 · Quelle: Findok
3.4. Landwirtschaftliche Erzeugnisse Das Abkommen gilt auch für einige ausgewählte Produkte des Agrarbereichs und der Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Hier werden teilweise Preisausgleichsmaßnahmen erhoben.