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Arbeitsrichtlinie "Syrien" (UP-3440)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.05.2012 · Quelle: Findok

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11.2. Beschlüsse und Protokolleintragungen Der Kooperationsrat EWG - Syrien prüft jährlich oder auf Ersuchen der Vertragsparteien die Anwendung des jeweiligen Ursprungsprotokolls, um erforderliche Änderungen und Anpassungen vorzunehmen. Bis jetzt sind derartige Änderungen bzw. Anpassungen betreffend des Ursprungprotokolls noch nicht erfolgt.