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Arbeitsrichtlinie "Syrien" (UP-3440)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.05.2012 · Quelle: Findok

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7. Präferenznachweise 7.1. Arten Als Präferenznachweise sind die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und für den Postverkehr das Formblatt EUR.2 zulässig.