BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.05.2012 · Quelle: Findok
4.2.8. Auslegung der Ursprungsregeln 4.2.8.1. Arbeitsvorgänge in Drittländern Abgesehen von der Einbeziehung Ceutas und Melillas gelten alle anderen Länder als die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und Syrien als Drittländer.