4.2.3.1. Ihre Schiffe und Fabrikschiffe Die Begriffe "ihrer Schiffe" und "ihrer Fabrikschiffe" sind nur anwendbar auf Schiffe und Fabrikschiffe, die in einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft oder in Israel ins Schiffsregister eingetragen oder dort angemeldet sind, die die Flagge eines Mitgliedsstaat der Gemeinschaft oder Israels führen; die mindestens zur Hälfte Eigentum von Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaats der Gemeinschaft oder Israels oder einer Gesellschaft sind, die ihren Hauptsitz in Israel oder in einem dieser Staaten hat, bei der der oder die Geschäftsführer, der Vorsitzende des Verwaltungsrats oder des Aufsichtsrats und die Mehrheit der Mitglieder dieser Gremien Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft oder Israels sind und - im Falle von Personengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung - außerdem das Gesellschaftskapital mindestens zur Hälfte Israel oder diesen Staaten oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Staatsangehörigen Israels oder dieser Staaten gehört; deren Kapitän und Offiziere Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft oder Israels sind; deren Besatzung zu mindestens 75 v.H. aus Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft oder Israels besteht.
