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Arbeitsrichtlinie "Israel" (UP-3430)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 06.09.2007 · Quelle: Findok

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8.9. Prüfung (Verifizierung) Fehlt die Angabe der Postleitzahl und liegt der Ort der Produktion nicht in der unter Abschnitt 7.7. dieser Arbeitsrichtlinie angeführten Liste so ist dieser Mangel in Form eines Verifizierungsverfahrens zu beheben.