BMF-Richtlinien · Fassung vom 06.09.2007 · Quelle: Findok
4. Ursprungserzeugnisse 4.1. Rechtsgrundlagen Die Besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren in der Präferenzzone EG - Israel sind im Protokoll Nr. 4 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Israel enthalten.