7.2.1. Wortlaut Wortlaut im Abkommen (Rechtsgrundlage, siehe Seite 107 und folgende) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_020/l_02020060124de00010114.pdf Erklärung auf der Rechnung: "Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr.....) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte (Israel/Gemeinschaft) Ursprungswaren sind." Erklärung auf der Rechnung EUR-MED: "Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr.....) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ....................... Ursprungswaren sind." cumulation applied with.......(Name des Landes/der Länder) no cumulation applied Hinweis: Bis auf Weiters ist die nachstehend angeführte Erklärung auf der Rechnung (die Bewilligungsnummer bezüglich Ermächtigter Ausführer kann auch außerhalb des Textes vermerkt werden) einfuhrseitig zu akzeptieren: "Der Unterzeichner, Ausführer/Exporteur der in diesem Papier beschriebenen Waren, erklärt, dass diese Waren, falls nichts anderes angegeben ist, die Bedingungen erfüllen, um die Ursprungseigenschaft im Präferenzverkehr mit ................................. zu erlangen, und dass diese Waren Ursprungswaren .......................... sind."
