10. Verfahren beim Zollamt außerhalb der Abfertigungstätigkeit 10.2. Ausfuhr 10.2.4. Lieferantenerklärungen Zur Prüfung der Echtheit und Richtigkeit der Angaben in den Lieferantenerklärungen kann die betreffende Zollstelle vom Ausführer die Vorlage eines ausgestellten Auskunftsblatts verlangen, deren Form in der nachfolgenden Anlage wiedergegeben ist. Die Zollstelle des Staats, aus dem die Waren ausgeführt wurden, stellt auf Antrag des Ausführers dieser Waren das Auskunftsblatt in zweifacher Ausfertigung aus. Eine Ausfertigung wird dem Antragsteller ausgehändigt, der sie entweder dem Ausführer der zuletzt hergestellten Waren oder der Zollstelle zuzuleiten hat, bei der die Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 für diese Waren beantragt wird. Die zweite Ausfertigung wird von der ausstellenden Zollstelle mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt.
