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Arbeitsrichtlinie "Maghreb-Staaten (Algerien)" (UP-3410)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 15.01.2007 · Quelle: Findok

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  6. Zollrückvergütung Achtung: Das Verbot der Zollrückvergütung gilt erst ab 1. September2011 Bis zu diesem Zeitpunkt sind daher die in UP-3000 Abschnitt 6 beschriebenen Bestimmungen nicht zu beachten.