BMF-Richtlinien · Fassung vom 15.01.2007 · Quelle: Findok
6. Zollrückvergütung Achtung: Das Verbot der Zollrückvergütung gilt erst ab 1. September2011 Bis zu diesem Zeitpunkt sind daher die in UP-3000 Abschnitt 6 beschriebenen Bestimmungen nicht zu beachten.