7.8. Wertgrenzen Die Wertgrenzen sind nach der Währung zu beurteilen, in der die Ware fakturiert ist. Ist für diese Währung eine Wertgrenze nicht vorgesehen (zB bei Fakturierung in $) ist für die Prüfung der Wertgrenze der Wert in EURO heranzuziehen. Auch in Fällen, in denen eine Wertgrenze in einer vorgesehenen Währung überschritten wird, kann ebenfalls der in EURO umgerechnete Betrag herangezogen werden, wenn dadurch die Wertgrenze eingehalten ist. Als Wert ist in der Regel der Rechnungspreis, in Grenzfällen der Ab-Werk-Preis oder der Zollwert zugrunde zulegen. Land Währung Erklärung auf der Rechnung Privateinfuhren durch Reisende Private Sendungen EURO Länder EUR 6.000 1.200 500 Algerien DZD 510.000 102.000 42.000 Gegenwerte in den anderen Währungen liegen derzeit noch nicht vor.
