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Arbeitsrichtlinie "Maghreb-Staaten (Algerien)" (UP-3410)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 15.01.2007 · Quelle: Findok

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  4.2.4. Ausreichende Be- oder Verarbeitung 4.2.4.1. Systeme der Ursprungslisten Das Ursprungsprotokoll beinhaltet bereits eine umfassende Ursprungsliste mit alternativen Wertkriterien im Sinne der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 4.2.4.1. (Punkt 2). Bei einigen HS-Position bestehen Abweichungen zu den im Rahmen von zB den Europaabkommen gewohnten Listenregeln. Die Ursprungsliste wurde in die "Konsolidierten Ursprungsliste" der Arbeitsrichtlinie UP-3101 eingearbeitet. Die für die einzelnen Erzeugnisse zu erfüllenden Ursprungsregeln können der vorgenannten Arbeitsrichtlinie entnommen werden.