4.2.4. Ausreichende Be- oder Verarbeitung 4.2.4.1. Systeme der Ursprungslisten Das Ursprungsprotokoll beinhaltet bereits eine umfassende Ursprungsliste mit alternativen Wertkriterien im Sinne der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 4.2.4.1. (Punkt 2). Bei einigen HS-Position bestehen Abweichungen zu den im Rahmen von zB den Europaabkommen gewohnten Listenregeln. Die Ursprungsliste wurde in die "Konsolidierten Ursprungsliste" der Arbeitsrichtlinie UP-3101 eingearbeitet. Die für die einzelnen Erzeugnisse zu erfüllenden Ursprungsregeln können der vorgenannten Arbeitsrichtlinie entnommen werden.
