BMF-Richtlinien · Fassung vom 15.01.2007 · Quelle: Findok
4. Ursprungserzeugnisse 4.1. Rechtsgrundlagen Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren in der Präferenzzone EG - Algerien sind im Protokoll Nr. 6 des Abkommens enthalten (siehe auch Abschnitt 11).