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Arbeitsrichtlinie "Chile" (UP-4600)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 13.12.2011 · Quelle: Findok

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  5. Direkte Beförderung 5.4. Mineralölerzeugnisse Die Regel, dass für Mineralölerzeugnisse die Beförderung in Rohrleitungen über Drittländer als direkte Beförderung gilt, ist im Abkommen mit Chile nicht enthalten.