← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie "Chile" (UP-4600)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 13.12.2011 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

7.8. Wertgrenzen Die Wertgrenze für die Erklärung auf der Rechnung ist nach der Währung zu beurteilen, in der die Ware fakturiert ist. Ist für diese Währung eine Wertgrenze nicht vorgesehen (zB bei Fakturierung in $), so ist für die Prüfung der Wertgrenze der Wert in Euro heranzuziehen. Als Wert ist in der Regel der Rechnungspreis, in Grenzfällen der Ab-Werk-Preis oder der Zollwert zugrunde zu legen. Die Wertgrenzen für die Erklärung auf der Rechnung (Abschnitt 7.1.), Privateinfuhren durch Reisende und private Sendungen (UP-3000 Abschnitt 7.6.) sind in der nachstehenden Tabelle wiedergegeben: Wertgrenzen Land Währung Erklärung auf der Rechnung Privateinfuhren durch Reisende Private Sendungen EURO 6.000 1.200 500 Chile CLP 4.203.780 840.756 350.315 Bulgarien BGN 11.700 2.300 1.000 Dänemark DKK 45.600 9.000 3.800 Lettland LVL 4.200 840 350 Litauen LTL 21.000 4.100 1.700 Polen PLN 28.000 5.600 2.400 Rumänien RON 26.200 5.200 2.200 Schweden SEK 64.000 12.800 5.300 Tschechien CZK 150.000 30.000 12.500 Ungarn HUF 1.769.000 354.000 147.000 Vereinigtes Königreich GBP 5.700 1.140 470 8. Praktische Vorgangsweise bei Einfuhrabfertigungen 8.1. Präferenzzollsätze 8.1.1. Waren mit EU-Ursprung Für Ursprungserzeugnisse der EU wird bei der Wiedereinfuhr grundsätzlich keine Zollpräferenz gewährt.