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Arbeitsrichtlinie "Chile" (UP-4600)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 13.12.2011 · Quelle: Findok

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1. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet nur auf Ursprungserzeugnisse der EU oder Chiles Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst das Gebiet der EU und das Gebiet Chiles.