BMF-Richtlinien · Fassung vom 13.12.2011 · Quelle: Findok
1. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet nur auf Ursprungserzeugnisse der EU oder Chiles Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst das Gebiet der EU und das Gebiet Chiles.