BMF-Richtlinien · Fassung vom 13.12.2011 · Quelle: Findok
4. Ursprungserzeugnisse 4.1. Rechtsgrundlagen Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren in der Präferenzzone sind im Anhang III samt Anlagen des Abkommens enthalten (siehe auch Abschnitt 11.).