7.2.1. Rechnungserklärung Hinsichtlich des Texts der Rechnungserklärung siehe Anhang IV des ABl. Nr. L 38 vom 10.2.2005 S. 14-17. Dabei ist Folgendes zu beachten: Analog zum Abkommen EU-Mexiko enthält der Text zusätzliche Worte bei dem in Klammern stehenden Text. Grundsätzlich ist dieser Text einzuhalten; ob die chilenischen Behörden bereit sind, das Fehlen des zusätzlichen Texts als "geringfügige Abweichung" anzuerkennen, kann nicht garantiert werden.
