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Arbeitsrichtlinie "Chile" (UP-4600)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 13.12.2011 · Quelle: Findok

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4. Ursprungserzeugnisse 4.1. Rechtsgrundlagen Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren in der Präferenzzone sind im Anhang III samt Anlagen des Abkommens enthalten (siehe auch Abschnitt 11.).