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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 14.12.2011 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 14.12.2011. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

7.14.3 Entstehung des Abgabenanspruchs 628 Die kraft Nachversteuerung anzufordernde Einkommensteuer ist weder eine Vorauszahlung, noch eine zu veranlagende Abgabe, noch ein Steuerabzugsbetrag. Der Anspruch auf Nachforderung der Einkommensteuer entsteht, wenn der Nachversteuerungstatbestand verwirklicht ist (§ 4 Abs. 1 BAO). 629 Wird ein Nachversteuerungstatbestand verwirklicht, so führt dies zu einem Abgabenanspruch, der durch nachfolgende privatrechtliche Vereinbarungen der Parteien nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. VwGH 17.10.1989, 88/14/0200). So sind zB trotz Rückgängigmachung eines Rückkaufes oder Teilrückkaufes von Versicherungsansprüchen die Versicherungsprämien nachzuversteuern. Die Nachversteuerung ist für alle Jahre durchzuführen, in denen entsprechende Sonderausgaben abgesetzt wurden.