Historische Fassung vom 14.12.2011. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
12.8.6 Anwaltskosten 889 Anwaltskosten teilen das Schicksal der Prozesskosten. Siehe daher das Stichwort "Prozesskosten", Rz 905.
BMF-Richtlinien · Fassung vom 14.12.2011 · Quelle: Findok
12.8.6 Anwaltskosten 889 Anwaltskosten teilen das Schicksal der Prozesskosten. Siehe daher das Stichwort "Prozesskosten", Rz 905.