Historische Fassung vom 14.12.2011. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
40.9.1 Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung 1343 Pensionszusatzversicherungen sind Rentenversicherungen, die im Versicherungsvertrag ausdrücklich als Pensionszusatzversicherungen bezeichnet sind. Sofern das EStG 1988 nicht anderes vorsieht, gelten daher die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes für Rentenversicherungen.
