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Arbeitsrichtlinie passive Veredelung (pV) (ZK-2590)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 10.10.2024 · Quelle: Findok

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3.4. Standardaustausch mit vorzeitiger Einfuhr 3.4.1. Sicherheitsleistung Anlässlich der Überführung der vorzeitig eingeführten Ersatzerzeugnisse ist eine Sicherheit in Höhe der Einfuhrabgaben zwingend einzuheben (siehe Abschnitt 2.4.3. Sicherheitsleistung). 3.4.2. Codierung Verfahrenscode: 48xx - Gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr von Ersatzwaren im Rahmen der pV vor Ausfuhr der Waren der vorübergehenden Ausfuhr Erläuterung: Standardaustauschverfahren (IM-EX), vorzeitige Einfuhr gemäß Artikel 262 Absatz 1 Zollkodex. Verfahrenszusatzcode: 160 - pV mit formeller Bewilligung