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Richtlinien zum Kraftfahrzeugsteuergesetz und zur motorbezogenen Versicherungssteuer (MVSKR)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.06.2017 · Quelle: Findok

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3.5. Steuersatz (§ 6 VersStG) 3.5.1. Allgemeines 217 Der Steuersatz hängt einerseits von der Art des KFZ, andererseits vom Zeitraum, für den die Versicherungsprämie geleistet wird (monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Prämienzahlung), ab. 218 Bei kurzfristigen Versicherungen und Einmalprämien kommt der bei jährlicher Entrichtung der Prämie vorgesehene Steuersatz zu Anwendung. Weicht der Zeitraum des Versicherungsverhältnisses von einem vollen Kalendermonat ab, ist die motorbezogene Versicherungssteuer nur anteilig zu entrichten (siehe Rz 222). 219 Die motorbezogene Versicherungssteuer beträgt für jeden Monat des Bestehens eines Versicherungsvertrages über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Krafträder je Kubikzentimeter Hubraum und Monat bis zum 28. Februar 2014: 0,022 Euro bei jährlicher, 0,02332 Euro bei halbjährlicher (Erhöhung um 6%), 0,02376 Euro bei vierteljährlicher (Erhöhung um 8%), 0,0242 Euro bei monatlicher (Erhöhung um 10%), ab dem 1. März 2014: 0,025 Euro bei jährlicher, 0,0265 Euro bei halbjährlicher (Erhöhung um 6%), 0,027 Euro bei vierteljährlicher (Erhöhung um 8%), 0,0275 Euro bei monatlicher (Erhöhung um 10%) Entrichtung der Prämie für die KFZ-Haftpflichtversicherung. 220 Die motorbezogene Versicherungssteuer beträgt für jeden Monat des Bestehens eines Versicherungsvertrages über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sowie allen übrigen Arten von KFZ mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen je Kilowatt der um 24 kW verringerten Leistung des Verbrennungsmotors bis zum 28. Februar 2014: 0,55 Euro bei jährlicher, 0,583 Euro bei halbjährlicher (Erhöhung um 6%), 0,594 Euro bei vierteljährlicher (Erhöhung um 8%), 0,605 Euro bei monatlicher (Erhöhung um 10%) Entrichtung der Prämie für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die monatliche motorbezogene Versicherungssteuer beträgt mindestens 5,50 Euro bei jährlicher, 5,83 Euro bei halbjährlicher (Erhöhung um 6%), 5,94 Euro bei vierteljährlicher (Erhöhung um 8%), 6,05 Euro bei monatlicher (Erhöhung um 10%) Zahlungsweise; ab 1. März 2014: für die ersten 66 kW 0,62 Euro, (Zahlungsweise halbjährlich: 0,6572, vierteljährlich: 0,6696, monatlich: 0,682) für die weiteren 20 kW 0,66 Euro (Zahlungsweise halbjährlich: 0,6996, vierteljährlich: 0,7128, monatlich: 0,726) und für die darüber hinausgehenden kW 0,75 Euro, (Zahlungsweise halbjährlich: 0,795, vierteljährlich: 0,81, monatlich: 0,825) bei jährlicher Entrichtung der Prämie für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die monatliche motorbezogene Versicherungssteuer beträgt mindestens 6,20 Euro bei jährlicher, 6,572 Euro bei halbjährlicher (Erhöhung um 6%), 6,696 Euro bei vierteljährlicher (Erhöhung um 8%), 6,82 Euro bei monatlicher (Erhöhung um 10%) Zahlungsweise. 221 Bei anderen KFZ als Krafträdern, Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen (zB Zugmaschine unter 3,5 Tonnen höchstem zulässigem Gesamtgewicht, die nicht landwirtschaftlich genutzt wird) beträgt die Steuer monatlich höchstens bis zum 28. Februar 2014: 60 Euro bei jährlicher, 63,60 Euro bei halbjährlicher (Erhöhung um 6%), 64,80 Euro bei vierteljährlicher (Erhöhung um 8%), 66 Euro bei monatlicher (Erhöhung um 10%) ab 1. März 2014: 72 Euro bei jährlicher, 76,32 Euro bei halbjährlicher (Erhöhung um 6%), 77,76 Euro bei vierteljährlicher (Erhöhung um 8%), 79,2 Euro bei monatlicher (Erhöhung um 10%) Zahlungsweise. Beispiele: PKW 120 kW, jährliche Entrichtung der Versicherungsprämie, Besteuerung ab 1. März 2014: 120 kW - 24 kW = 96 kW Bemessungsgrundlage davon 66 kW x 0,62 = 40,92 Euro, 20 kW x 0,66 = 13,20 Euro, 10 kW x 0,75 = 7,50 Euro = 61,62 x 12 Monate = 739,44 Euro motorbezogene VersSt pro Jahr PKW 100 kW, vierteljährliche Entrichtung der Versicherungsprämie, Besteuerung vor dem 28. Februar 2014: 100 kW - 24 kW = 76 kW Bemessungsgrundlage 76 kW x 0,594 = 45,144 x 3 Monate = 135,43 pro Vierteljahr Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug 3 kW, halbjährliche Entrichtung der Versicherungsprämie 3 kW - 24 kW => Mindeststeuer vor dem 28. Februar 2014: monatlich 5,83 x 6 = 34,98 Euro pro Halbjahr ab dem 1. März 2014: monatlich 6,572 x 6 = 39,43 Euro pro Halbjahr Elektro-Hybrid-Kraftfahrzeug 100 kW Gesamtleistung (73 kW Verbrennungsmotor, 60 kW Elektromotor), jährliche Entrichtung der Versicherungsprämie ab dem 1. März 2014: 73 kW - 24 kW = 49 kW x 0,62 = 30,38 x 12 Monate = 364,56 Euro pro Jahr. 222 Beginnt oder endet das Versicherungsverhältnis während eines Kalendermonats, ist die motorbezogene Versicherungssteuer nur anteilig zu entrichten. Der Monat ist hierbei mit 30 Tagen anzusetzen. Beispiele: 1. Zulassung eines KFZ am 20. eines Monats: Motorbezogene Versicherungssteuer für diesen Monat 11/30 der monatlich zu entrichtenden Versicherungssteuer nach jenem Steuersatz, der der vereinbarten Zahlungsweise (jährlich, halbjährlich etc.) der Prämie entspricht. 2. Abmeldung eines KFZ am 25. eines Monats: Motorbezogene Versicherungssteuer für diesen Monat 25/30 der monatlich zu entrichtenden Versicherungssteuer nach jenem Steuersatz, der der vereinbarten Zahlungsweise der Prämie entspricht. 223 Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf des Zeitraumes, für den die Prämie bezahlt wurde, und wird deshalb die Prämie dem Versicherungsnehmer vom Versicherer insoweit zurückgezahlt, ist die darauf entfallene Versicherungssteuer dem Versicherer zu erstatten. Der Erstattung ist der Steuersatz zugrunde zu legen, der der seinerzeit vereinbarten Zahlungsweise der Prämie entspricht. Beispiel: Für einen PKW (Motorleistung 100 kW) wird ein Haftpflichtversicherungsvertrag mit halbjährlicher Prämienzahlung abgeschlossen. 100 kW - 24 kW = 76 kW 66 kW x 0,62 Euro = 40,92 Euro 10 kW x 0,66 Euro = 6,6 Euro Steuer pro Monat = 47,52 Euro + 6 % (halbjährliche Entrichtung) = 50,37 Euro Die halbjährlich zu entrichtende motorbezogene Versicherungssteuer beträgt: 50,37 x 6 Monate = 302,22 Euro. Auf Grund des Diebstahls des KFZ wird der Haftpflichtversicherungsvertrag bereits nach einem Monat aufgelöst. Die von der Versicherung zu erstattende Steuer beträgt 50,37 Euro (Steuersatz bei halbjährlicher Entrichtung) x 5 Monate = 251,85 Euro.