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Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0330)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 14.03.2008 · Quelle: Findok

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Anlage 5 Muster einer Sicherheitsmarke Marke vergrößert wiedergegeben a [1] ) In Australien ausgestellte Artenschutzpapiere müssen nicht zollamtlich bestätigt werden. Die Zeugnisse weisen in dem für die zollamtliche Bestätigung vorgesehenen Feld einen roten Stempelabdruck mit folgendem Text auf: "AUSTRALIAN CUSTOMS SERVICE ENDORSEMENT NOT REQUIRED". [2] ) Die Demokratische Republik Kongo verwendet weiter die Sicherheitsmarken des ehem. Zaire mit dem alten Ländercode "ZR". [3] ) Kuba verwendet Sicherheitsmarken nur bei lebenden oder toten Arten, die aus dem Meer stammen. [4] ) Senegal verwendet derzeit aus drucktechnischen Gründen keine Sicherheitsmarken. [5] ) Tansania verwendet Sicherheitsmarken nur auf CITES Ausfuhrbewilligungen FW 17. [6] ) Simbabwe verwendet Sicherheitsmarken, die nicht dem in der Anlage 5 enthaltenen Muster entsprechen; die Marken weisen ebenfalls den Eindruck "CITES" und eine fortlaufende Nummer auf.