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Rohdiamanten, Kimberley-Zertifizierungsprozess (AH-4311)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 26.03.2007 · Quelle: Findok

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  2. Einfuhr 2.0. Allgemeine Vorschriften Im Punkt 2 Einfuhr sind nur die für die Zollämter maßgebenden Vorschriften dargestellt. 2.1. Umfang der Maßnahme 1. Einfuhr Voraussetzung für die Einfuhr von Rohdiamanten ist ein Kimberley-Zertifikat, verschlusssichere Behältnisse und die Einhaltung von bestimmten Verfahrensvorschriften. Es ist jedoch keine Einfuhrgenehmigung erforderlich. 2. Kennzeichnung der Güter im Zolltarif Die betroffenen Waren sind im Zolltarif entsprechend gekennzeichnet. 3. Bezug zu e-Zoll Die Maßnahme ist in e-Zoll integriert. 4. Einreihung der Güter Die Einreihung der Güter erfolgt nach den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur.