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Rohdiamanten, Kimberley-Zertifizierungsprozess (AH-4311)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 26.03.2007 · Quelle: Findok

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  7. Strafbestimmungen Für Vergehen in Zusammenhang mit Militärgütern sind die Strafbestimmungen des § 37 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 bis 6 AußHG 2005 anwendbar. Siehe dazu die AH-1130 Strafbestimmungen, insbesondes die Ausführungen zu Punkt 1.1. Z.1 und zu Punkt 2.1.