3. Durchfuhr 3.0. Allgemeine Vorschriften Im Punkt 3 Durchfuhr sind nur die für die Zollämter maßgebenden Vorschriften dargestellt. 3.1. Umfang der Maßnahme 1. Durchfuhr Rohdiamanten werden nur zum Zweck der Weiterverbringung zu einem anderen Teilnehmer am Kimberley-Zertifizierungsprozess als der Gemeinschaft in das Gebiet der Gemeinschaft verbracht. 2. Kennzeichnung der Güter im Zolltarif Die betroffenen Waren sind im Zolltarif entsprechend gekennzeichnet. 3. Bezug zu e-Zoll Die Maßnahme ist in e-Zoll integriert. 4. Einreihung der Güter Die Einreihung der Güter erfolgt nach den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur.
