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Rohdiamanten, Kimberley-Zertifizierungsprozess (AH-4311)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 26.03.2007 · Quelle: Findok

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  1.5. Ausnahmen und Sonderbestimmungen Ausnahmen und Sonderbestimmungen Keine. Dies betrifft auch Sendungen von geringem Wert und/oder geringer Menge. Feststellungsbescheid Liegt bei der Abfertigung ein Feststellungsbescheid mit maßnahmenbefreiender Wirkung vor, so ist keine Genehmigung nach dieser Arbeitsrichtlinie erforderlich. Die Vorlage des Feststellungsbescheides ist keine Maßnahme im Sinne des Art. 235 ZK-DVO. e-Zoll-Codierung: 4FSB