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Arbeitsrichtlinie Kennzeichnungsvorschriften (VB-0700)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.08.2016 · Quelle: Findok

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4.3. Zolltarif und Codierungen in e-zoll (1) Die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Kennzeichnungsvorschriften sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0700: Kennzeichnungsvorschriften" (VuB-Code "070") gekennzeichnet. (2) In Bezug auf die Kennzeichnungsvorschriften sind in e-zoll keine Codierungen erforderlich.