4.3. Zolltarif und Codierungen in e-zoll (1) Die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Kennzeichnungsvorschriften sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0700: Kennzeichnungsvorschriften" (VuB-Code "070") gekennzeichnet. (2) In Bezug auf die Kennzeichnungsvorschriften sind in e-zoll keine Codierungen erforderlich.
