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Militärgüter (AH-3200)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 05.07.2007 · Quelle: Findok

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  4. Innergemeinschaftliche Verbringung Keine Beschränkung. 5. Vermittlung Die Vermittlung von Militärgütern ist Bewilligungspflichtig. Eine Mitwirkung der Zollbehörden bei der Überwachung der Einhaltung dieser Maßnahme erfolgt wegen des Verbringungswegs der betroffenen Güter von Drittland zu Drittland ohne Berührung des Zollgebiets der Gemeinschaft nicht. Eine Feststellung von Zuwiderhandlungen kann jedoch bei Nachprüfungen und gemeinsamen Aktionen mit dem BMI erfolgen und es sind in solchen Fällen die erforderlichen (Straf-)Maßnahmen zu setzen.