3.3. Durchfuhrdokumente Bewilligung Durchfuhrbewilligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und ArbeitDie Durchfuhrbewilligung wird von den zuständigen Behörden jenes Mitgliedstaats erteilt, in dem der Ausführer niedergelassen ist und gilt nur im jeweiligen Mitgliedstaat der Gemeinschaft. e-Zoll-Codierung: 4AHV Österreichische zuständige Behörde Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Abteilung für Aus- und Einfuhrkontrolle Stubenring 1 A-1011 Wien Tel.: (+43) (0)1 71100 8327, Fax: (+43) (0)1 71100 8366 E-Mail: [email protected]
