3.1. Umfang der Maßnahme 1. Externes Versandverfahren Militärgüter im externen Versandverfahren (Art. 91-97 ZK und Art. 309-495 ZK-DVO) 2. Umladung Militärgüter, die lediglich in eine Freizone oder ein Freilager verbracht und daraus weiterverbracht ("Umladung", engl.: "Transshipment") werden und daher nicht in die bewilligten Bestandsaufzeichnungen aufgenommen werden müssen. Diese Textierung hat nur Freizonen des Kontrolltyps I zum Inhalt, bei denen sich die Kontrollen im wesentlichen auf eine vorhandene Umzäunung bezieht (Art. 168 ZK und Art. 799 Buchst. a ZK-DVO; bei Freizonen des Kontrolltyps II werden die Zollkontrollen und Zollförmlichkeiten im Wesentlichen gemäß dem Zoll-Lagerverfahren durchgeführt [Art. 168a ZK und Art. 799 Buchst. b ZK-DVO]). 3. Andere Verfahren Mehrere unmittelbar ohne zeitliche Unterbrechung aneinandergereihte Versandverfahren, mit zwei Fällen: Liefer-Drittland steht bereits vor dem ersten Versandverfahren fest Liefer-Drittland steht nicht vor dem ersten Versandverfahren fest
