← Alle BMF-Richtlinien

Militärgüter (AH-3200)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 05.07.2007 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

  1.3. Ausfuhrdokumente Bewilligung Ausfuhrbewilligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und ArbeitJede Ausfuhr von Militärgütern bedarf einer Ausfuhrgenehmigung (in Form von Einzel- oder Globalbewilligungen erteilt werden können.Die Ausfuhrbewilligung wird von den zuständigen Behörden jenes Mitgliedstaats erteilt, in dem der Ausführer niedergelassen ist und gilt nur im jeweiligen Mitgliedstaat der Gemeinschaft. e-Zoll-Codierung: 4AHV Österreichische zuständige Behörde Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Abteilung für Aus- und Einfuhrkontrolle Stubenring 1 A-1011 Wien Tel.: (+43) (0)1 71100 8327, Fax: (+43) (0)1 71100 8366 E-Mail: [email protected]