1.2.2. Verhältnis zu anderen Abkommen Andere Abkommen der Gemeinschaft bilden jeweils separate Präferenzzonen. Für die Präferenzzone PanEuroMed sind diese anderen Vertragspartnerstaaten der Gemeinschaft daher als Drittländer zu qualifizieren. Dies gilt zB für die Abkommen mit Kroatien, FYROM, Chile, usw.
