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Arbeitsrichtlinie "PANEUROMED" (UP-3250)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 30.01.2013 · Quelle: Findok

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7.6. Privateinfuhren ohne Präferenznachweis Die Wertgrenzen für Privateinfuhren durch Reisende bzw. in privaten Kleinsendungen sind in den Spalten 3 und 4 der Aufstellung in Abschnitt 7.8. angegeben.