BMF-Richtlinien · Fassung vom 30.01.2013 · Quelle: Findok
7.6. Privateinfuhren ohne Präferenznachweis Die Wertgrenzen für Privateinfuhren durch Reisende bzw. in privaten Kleinsendungen sind in den Spalten 3 und 4 der Aufstellung in Abschnitt 7.8. angegeben.