← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie "PANEUROMED" (UP-3250)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 30.01.2013 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

5. Direkte (unmittelbare) Beförderung 5.5. Ausnahmen Die in den Gemeinsamen Bestimmungen UP-3000 genannten Einschränkungen müssen nicht berücksichtigt werden, wenn es sich beim Durchfuhrland um ein Partnerland der Präferenzzone handelt.