9.5.3. Angaben über Zollrückvergütungen Die Abkommen im Rahmen von PanEuroMed sehen auch das Verbot der Zollrückvergütung vor. Die Angaben über Zollrückvergütungen siehe UP-3000 Abschnitt 9.5.3. sowie Abschnitt UP-3000 Abschnitt 9.5.3.1. (Gemeinsame Bestimmungen) sind daher zu beachten.
