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Arbeitsrichtlinie "PANEUROMED" (UP-3250)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 30.01.2013 · Quelle: Findok

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9.5.3. Angaben über Zollrückvergütungen Die Abkommen im Rahmen von PanEuroMed sehen auch das Verbot der Zollrückvergütung vor. Die Angaben über Zollrückvergütungen siehe UP-3000 Abschnitt 9.5.3. sowie Abschnitt UP-3000 Abschnitt 9.5.3.1. (Gemeinsame Bestimmungen) sind daher zu beachten.