7.8. Wertgrenzen Die Wertgrenze für die Erklärung auf der Rechnung oder Rechnung EUR-MED ist nach der Währung zu beurteilen, in der die Ware fakturiert ist. Ist für diese Währung eine Wertgrenze nicht vorgesehen (zB bei Fakturierung in $), so ist für die Prüfung der Wertgrenze der Wert in Euro heranzuziehen. Als Wert ist in der Regel der Rechnungspreis, in Grenzfällen der Ab-Werk-Preis oder der Zollwert zugrunde zu legen. Die nachfolgende Aufstellung gibt die von den einzelnen Vertragspartnern an die Europäische Kommission bekannt gegebenen Werte an. Wertgrenzen Land Währung Ursprungserklärung auf der Rechnung Privateinfuhren durch Reisende Kleinsendungen Privat an Privat Euro 6.000 1.200 500 Albanien Lek 841.140 168.228 70.095 Algerien Algerischer Dinar 613.885 122.777 51.157 Ägypten Ägyptisches Pfund 45.000 9.000 3.750 Bosnien und Herzegowina Konvertible Mark 12.000 2.400 1.000 Bulgarien Lew 11.700 2.300 1.000 Dänemark (1) Dänische Kronen 45.600 9.000 3.800 FYROM Mazedonischer Dinar 369.030 73.806 30.753 Island Isländische Kronen 1.110.000 220.000 92.000 Israel Israelischer Schekel 30.000 6.000 2.500 Jordanien Jordan-Dinar 5.467,92 1.093,58 455,66 Kroatien Kuna 45.000 9.000 3.700 Libanon Libanesisches Pfund 11.600.000 2.300.000 960.000 Liechtenstein Schweizer Franken 10.300 2.100 900 Lettland Lat 4.200 840 350 Litauen Litas 21.000 4.100 1.700 Marokko Dirham 68.250 13.650 5.700 Montenegro Euro (2) 6.000 1.200 500 Norwegen Norwegische Kronen 50.000 10.000 4.100 Polen Zloty 28.000 5.600 2.400 Rumänien Leu 27.100 5.400 2.300 Schweden Schwedische Kronen 64.000 12.800 5.300 Schweiz Schweizer Franken 10.300 2.100 900 Serbien Dinar 690.180 138.036 57.515 Syrien Syrisches Pfund 365.000 73.000 30.000 Tschechien Tschechische Krone 150.000 30.000 12.500 Tunesien Tunesischer Dinar 12.000 2.400 1.000 Türkei Neue Türkische Lira 13.900 2.800 1.160 Ungarn Ungarische Forint 1.769.000 354.000 147.000 Vereinigtes Königreich Pfund Sterling 5.700 1.140 470 Westbank Gaza Israelischer Schekel 30.000 6.000 2.500 (1) Diese Werte gelten auch für die Färöer-Inseln. (2) Euro (seit 2002 unilateral als Fremdwährung übernommen, nicht an der Europäischen Währungsunion beteiligt).
