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Arbeitsrichtlinie "PANEUROMED" (UP-3250)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 30.01.2013 · Quelle: Findok

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9. Praktische Vorgangsweise bei Ausfuhrabfertigungen 9.5. Prüfung des Antragsformulars 9.5.1. Beschreibung des Sachverhalts 9.5.1.1. Standardsätze Ergänzend zu den Standardsätzen unter UP-3000 kommt im Rahmen von PanEuroMed in bestimmten Fällen auch nachstehender Standardsatz zur Anwendung: "ausreichende Be- oder Verarbeitung gemäß Ursprungsliste unter Anwendung der generellen Toleranzregel" für Waren, bei denen die Sonderregelung (siehe UP-3000 Abschnitt 4.2.4.2.) für die Erfüllung der in der Ursprungsliste genannten Herstellungskriterien ausgenutzt wurde.