1.2.1. Hoheitsgewässer Die Präferenzzone umfasst auch die Hoheitsgewässer der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und aller PanEuroMed-Länder. Hochseegängige Schiffe einschließlich der Fabrikschiffe, auf denen die durch Fischfang gewonnenen Erzeugnisse be- oder verarbeitet werden, gelten als Teil des Gebiets der Gemeinschaft oder des jeweiligen Vertragspartnerstaates.
